Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Das Bearbeiten von Knochen ist eine sehr alte Form der Handwerkskunst und wurde schon in der Steinzeit ausgeübt.
Wal und Rinderknochen oder anderen Tier- Arten wurden von den verschiedensten Kulturen als Werkzeug benutzt.
Für das Herstellen von Musikinstrument wie z.B. das Schnitzen von Flöten oder Angelhaken für den Fischfang war dieses Material bestens geeignet.
Handwerker fertigten daraus verschiedene Gegenstände für den täglichen Gebrauch wie zum Beispiel Nadeln zum nähen von Kleidung oder auch Schmuck.
Einige Sachen wurden aus dem praktischen Nutzen heraus entwickelt.
Objekte wie Angelhaken, Speerspitzen, Haarnadeln und Kämme oder weitere Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs wurden von den Maori aus den Knochen verschiedener Tierarten gefertigt.
Durch seine poröse Beschaffenheit ist er leichter zu verarbeiten als neuseeländische Jade (Pounamu) und dennoch robuster als Holz.
Die Maori benutzen ursprünglich Walknochen zum fertigen ihrer Schmuckstücke.
Ein Wal, der an Neuseelands Küste strandete und verendete, wurden als Geschenk der Götter angesehen.
Aus den Walknochen wurden wiederum Schmuckstücke geschnitzt, um diese den Göttern zu huldigen.
Ein aus Walknochen geschnitzter Schmuckanhänger oder andere Gebrauchsgegenstände werden heutzutage hauptsächlich zur Bewahrung der Maori Tradition verwendet.
Eine Einfuhr von Walknochen nach Deutschland ist untersagt da alle Walarten im Anhang A der EU- Verordnung 348/81 gelistet sind und somit einem Vermarktungsverbot unterliegen.
Mit dieser Verordnung wird die Einfuhr von Walerzeugnissen in die Gemeinschaft durch entsprechende Maßnahmen beschränkt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Eur-Lex:
Verordnung für Einfuhr von Walerzeugnissen
Die Einfuhr von Schmuck aus Walknochen zum weiteren Verkauf ist deshalb nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine Antiquität, d.h. um ein Schmuckstück, welches mindestens 50 Jahre alt ist.
Aber auch für die Einfuhr von Antiquitäten werden Artenschutzrechtliche Dokumente benötigt.
(CITES- Exportdokument Neuseelands und Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz).
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Bundesamt für Naturschutz:
BfN - Cites Regelungen und Rechtsgrundlagen für Ein- und Ausfuhr gefährdeter Arten
Für den offenen Markt wird in Neuseeland Rinder- Knochen zur Herstellung des Schmucks benutzt.
Der Knochen von einem Rind ist durch seine Beschaffenheit gegenüber dem Wal- Knochen einfacher zu verarbeiten und kommt natürlich auch häufiger vor.
Mit der Zeit nimmt der Knochen Schmuck die Öle und Fette der Haut auf, bis das Schmuckstück von einem honigfarbenen Ton umhüllt wird.
Der Träger des Schmucks und sein Schmuckanhänger sind somit zu einer Einheit geworden und ineinander verschmolzen.
Ein Geweih ist eine relativ elastische Knochensubstanz männlicher Hirsche, das ihnen als sogenannter Kopfschmuck auf der Stirn wächst.
Die beiden Knochenstangen verzweigen sich je nach Alter und Art des Tieres.
Typisch für die Hirsche ist der alljährliche Abwurf ihres Geweihs nach der Paarungszeit, sodass für die Anfertigung dieser Schmuckanhänger kein Tier zu Schaden kommen muss.
Schnitzereien und andere Produkte aus Mammutelfenbein benötigen keine Genehmigungen und dürfen uneingeschränkt gehandelt werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter WWF Deutschland:
WWF - Handel mit Elfenbein
Weiter zu → Schmuck aus Perlmutt