Bone Carving ist eine sehr alte Form der Handwerkskunst. In früherer Zeit benutzten die Maori Walknochen zum fertigen ihrer Schmuckstücke.
Verendete Wale, die an Neuseelands Küsten strandeten und von den Maori gefunden wurden, waren als Geschenk der Götter angesehen worden.
Aus den Knochen der Wale wurden wiederum Schmuckstücke geschnitzt, um diese den Göttern zu huldigen.
Aus Walknochen geschnitzte Carvings werden heut zu Tage hauptsächlich zur Bewahrung der Tradition der Maori-Kultur verwendet.
Rechtliches
Die Einfuhr von Wal- Knochen nach Deutschland ist untersagt da alle Walarten im Anhang A der EU- Verordnung 338/97 gelistet sind und somit einem Vermarktungsverbot unterliegen.
Die Einfuhr von Schmuck aus Walknochen zum weiteren Verkauf ist deshalb nicht möglich, es sei denn es handelt sich bei dem Schmuck um Antiquitäten, d.h. um Schmuck, der mindestens 50 Jahre alt ist.
Aber auch für die Einfuhr von Antiquitäten werden Artenschutzrechtliche Dokumente benötigt.
(CITES- Exportdokument Neuseelands und Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz).
( Weiterführender Link: EU Gesetzgebung und Bund für Naturschutz)